Im Bundestag wurde 2021 die Grundsteuerreform verabschiedet

Die neue Grundsteuer
 

Was bedeutet die Grundsteuerreform für Eigentümer, Immobilieneigentümer

Das ändert sich für
  Eigentümer

Ab 2022 werden Grundstücke und Immobilien neu bewertet. Zunächst sind alle Haus- und Grundstückseigentümer in der Pflicht, die aktuellen Verhältnisse der Finanzverwaltung mitzuteilen.

Sie sind verpflichtet, die für die Grundsteuer erforderlichen Daten gegenüber der Finanzverwaltung (in der Regel elektronisch) zu erklären. Wenden Sie sich dazu vertrauensvoll an Ihren Steuerberater. Denn dieser kennt die gesetzlichen Vorschriften und kann Sie optimal beraten. Bedenken Sie: Die übermittelten Daten sind die Grundlage für die Ermittlung der Grundsteuer für mehrere Jahre. Möchten Sie die Daten selbst übermitteln, so ist das über elster.de möglich.

Wir unterstützen Steuerberater und Unternehmen mit unserer Software GrSt bei der Bewältigung der Aufgaben.

Was muss ich als Eigentümer einer Immobilie dem Finanzamt erklären

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes

Amtlich wird die Erklärung nicht als Grundsteuererklärung, sondern als Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bezeichnet. Neben allgemeinen Angaben zum Grund der Feststellung, Größe und Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flurstück) sind auch alle Eigentümer zu benennen. Bei Gebäuden sind u.a. zusätzlich Baujahr und Angaben zu Wohn- und Nutzflächen oder die Gebäudeart bei so genannten Nichtwohngrundstücken erforderlich.

In der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes wird anhand der abgefragten Daten der Wert des Grundstücks / der Immobilie ermittelt. Dieser Wert ist ab 2025 die Grundlage zur Ermittlung der Grundsteuer bei den Gemeinden.

Ihr Steuerberater wird Sie bei der Grundsteuer unterstützen

Eine neue Aufgabe für den Steuerberater

Werden die Immobilien bereits von einem Steuerberater betreut? Dann ist der Weg zum Berater schon selbstverständlich. Aber auch bei selbst genutzten Immobilien kann sich dieser Weg lohnen, denn fehlerhafte Angaben können viel Geld kosten.

Im Zuge der umfassenden Steuerberatung der Mandanten ist Ermittlung, Kontrolle und Übermittlung der Immobiliendaten für Sie als Steuerberater einfach selbstverständlich. Hier bietet sich für Sie ein weiteres Feld – auch zur Mandantenbindung. Dabei unterstützen wir Sie mit unserem Programm GrSt.

Die Software GrSt unterstützt bei der Feststellungserklärung zur Grundsteuer

Unsere Software – Ihre
 Lösung
 

Unsere Software GrSt unterstützt Sie praktisch

  • in der Vorbereitung (durch passende Fragebögen für den Mandanten),
  • beim Erstellen (durch Komfort-Erfassungen und integrierter Berechnung) und
  • beim Übermitteln (via ELSTER)

der Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes.

Weitere und aktuelle Informationen zur neuen Grundsteuer

Weiterführende
 Informationen

  • Die wichtigsten Eckdaten zum Programm
    als PDF zum Download
  • Noch mehr Details zum Programm GrSt incl. Leitfaden finden Sie unter rosesoft.de
  • Das Bundesfinanzministerium zur Grundsteuer
  • Das ELSTER-Portal
  • Auch diese Seite wird in der nächsten Zeit um weitere Punkte ergänzt, erweitert und aktualisiert, beispielsweise um detaillierte Informationen zu den sich unterscheidenden Berechnungsmethoden der einzelnen Bundesländer (Öffnungsklausel).

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